VEREINSDOKUMENT Makerspace · Schwyz

Statuten

Verein VollBuild — gegründet 01.06.2026, Schwyz

Teil A VollBuild Massstab 1:1
handgmacht ✶
Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen VollBuild besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Schwyz. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.

Art. 2 Zweck

VollBuild fördert kreative, technische und handwerkliche Projekte in den Bereichen 3D-Druck, Elektronik, Holzbearbeitung und verwandten Disziplinen. Der Verein stellt seinen Mitgliedern Infrastruktur, Werkzeuge und Gemeinschaft zur Verfügung.

Art. 3 Mitgliedschaft

Vollbuilder: Core-Mitglieder mit vollem Stimmrecht und Zugang zu allen Räumlichkeiten. Der monatliche Beitrag wird dynamisch berechnet und deckt die laufenden Betriebskosten.

Basebuilder: Mitglieder mit Stimmrecht und fixem Jahresbeitrag. Zugang zu Werkstatt und Gemeinschaftsbereichen.

Sleeperbuilder: Supporter ohne Stimmrecht mit fixem Jahresbeitrag. Unterstützen den Verein ohne aktive Teilnahme.

Art. 4 Organe

§ Generalversammlung (oberstes Organ)

§ Vorstand (Präsident/in, Kassier/in, Aktuar/in)

§ Revisionsstelle (soweit erforderlich)

Art. 5 Austritt & Auflösung

Austritt Basebuilder/Sleeperbuilder: 30 Tage Kündigungsfrist.

Austritt Vollbuilder: 6 Monate Kündigungsfrist auf Ende eines Quartals.

Bei Vereinsauflösung fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation gemäss Beschluss der Generalversammlung.

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