VEREINSDOKUMENT Makerspace · Schwyz

Hausordnung

Regeln für den Betrieb des Makerspace VollBuild

Teil A VollBuild Massstab 1:1
handgmacht ✶
01 Werkzeuge & Maschinen
  • Werkzeuge nach Gebrauch reinigen und an den Originalplatz zurücklegen.
  • Einweisungspflichtige Maschinen (Kategorie J) nur nach Einweisung benutzen.
  • Defekte Geräte sofort kennzeichnen und dem Vorstand melden.
  • Persönliche Schutzausrüstung tragen, wo vorgeschrieben.
02 Ordnung & Sauberkeit
  • Arbeitsplatz nach der Nutzung sauber hinterlassen.
  • Abfälle korrekt entsorgen (Recycling, Sondermüll).
  • Verbrauchsmaterial (Filament, Holz, Elektronik) nur nach Absprache verwenden.
  • Gemeinsame Flächen freihalten — keine dauerhafte Ablage persönlicher Projekte.
03 Gäste & Besucher
  • Gäste müssen von einem Mitglied begleitet werden.
  • Das begleitende Mitglied haftet für das Verhalten seiner Gäste.
  • Regelmässige Gäste sollen zur Mitgliedschaft eingeladen werden.
  • Zugang nur während den offiziellen Öffnungszeiten oder mit Schlüsselrecht.
04 Events & Raumnutzung
  • Events müssen vorgängig mit dem Vorstand abgesprochen werden.
  • Externe Veranstaltungen benötigen die Genehmigung der Generalversammlung.
  • Nach Events sind alle Räume zu reinigen und in den Ausgangszustand zu versetzen.
05 Schlüssel & Zugang
  • Schlüssel dürfen nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
  • Schlüsselrecht setzt aktive Vollbuilder-Mitgliedschaft voraus.
  • Bei Austritt ist der Schlüssel umgehend zurückzugeben.
06 Verstösse
  • Verstösse gegen die Hausordnung werden dem Vorstand gemeldet.
  • Wiederholte Verstösse können zu einem vorübergehenden Hausverbot führen.
  • Schwere Verstösse können einen Vereinsausschluss nach sich ziehen.
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